Versicherungsfall Brexit?

04.10.2019

Zwar gilt Großbritannien, und hier speziell die Hauptstadt London, als „Hotspot“ der Finanzwirtschaft. Dennoch hätte ein Brexit auf die Versicherungsverträge der meisten Deutschen kaum Auswirkungen.

Scheinbar unmittelbar betroffen sind Deutsche bzw. „Resteuropäer“, die eine britische Lebensversicherung ihr Eigen nennen. Zu einer regelrechten Erfolgsgeschichte haben sich diese Produkte im Vergleich zur klassischen oder auch fondsgebundenen deutschen Lebensversicherung bislang nicht entwickeln können. Die Anzahl entsprechender Policeninhaber ist also allein schon aus diesem Grunde überschaubar. Und für sie gilt: Auswirkungen sind selbst bei einem „harten Brexit“ ohne Abkommen mit der EU kaum zu befürchten. Zum einen, weil die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) den britischen Versicherern eine Übergangszeit bis Ende 2020 einräumen kann, um ihre Geschäfte abzuwickeln. Zum anderen, weil auch die britischen Versicherer Tochterunternehmen bzw. Niederlassungen innerhalb der EU gegründet haben. Nachteile für die Versicherten können sich gegebenenfalls im Insolvenzfall des Versicherers ergeben – die Schutzmechanismen orientieren sich dann an den Regelungen des entsprechenden EU-Landes.

Etwas umstellen müssen sich hingegen diejenigen Festland-Europäer, die mit dem Auto auf der Insel unterwegs sind. Der Versicherungsschutz gilt zwar weiterhin, muss aber bei Grenzübertritt eventuell nachgewiesen werden. Ganz einfach geht das mit der Grünen Karte, die deutsche Kfz-Versicherer bei Anmeldung eines Neu- oder Gebrauchtwagens aushändigen.

Für Haftpflicht- und private Unfallversicherungen oder für Reiseversicherungen ergeben sich keine Veränderungen: Sie gelten meist ohnehin weltweit – und damit auch in einem aus der EU ausgetretenen Großbritannien.

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