Die Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung)

Die betriebliche Altersversorgung – 2. Schicht 

Die 2. Schicht bildet die sogenannte Zusatzversorgung. Innerhalb dieser werden private Riester-Renten und die betriebliche  Altersversorgung zusammengefasst. Im modularen Aufbau des deutschen Alterssicherungssystem also die erste Ergänzung zur Basisversorgung.

In der betrieblichen Altersversorgung findet gedanklich eine klare Trennung zwischen der arbeitsrechtlichen Seite und den i.d.R. versicherungsförmigen Finanzierungsmodellen und deren Bedingungswerk statt. Auch gilt es zu unterscheiden, ob die Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung

  • vom Arbeitgeber finanziert werden
  • oder durch den Arbeitnehmer, wenn dieser auf zukünftige Lohnbestandteile verzichtet (Entgeltumwandlung).

Als Arbeitnehmer gilt, dass die betriebliche Altersversorgung auch im Rahmen einerEntgeltumwandlung aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (§ 3.63 EStG) in der Ansparphase zu einer der effizientesten Vorsorgemaßnahmen  gehört. Zudem haben Sie als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung, mittels des Teils der arbeitnehmerfinanzierten Gehaltsumwandung, der so genannten Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG). Welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und welcher Weg für Sie am günstigsten ist, können wir Ihnen mitteilen.

Bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung können Sie uns gerne anrufen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.

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