Klein und gemein: Reisen in Zeiten des Coronavirus

18.02.2020

Das Coronavirus verhagelt inzwischen nicht nur immer mehr Bilanzen, sondern auch Pläne von Geschäfts- oder Urlaubsreisenden. Sei es, weil die Fluggesellschaft Verbindungen einstellt, sei es, weil auf den schon gebuchten Urlaub aus Sorge vor einer Infektion verzichtet werden soll. Schnell kommt einem die Reiserücktrittsversicherung in den Sinn. Ob die Infektion mit dem Coronavirus ausreicht, um die Bedingungen für eine Leistungspflicht des Versicherers zu erfüllen, muss aber im Einzelfall geklärt werden. Die konkreten Versicherungsbedingungen spielen dabei eine Rolle, aber auch behördliche Maßnahmen und die Verbreitung des Virus. Die Rücktrittsversicherung leistet nicht in Fällen, in denen der Kontakt zu einem Erkrankten in behördlich angeordnete Quarantäne mündet. Hier besteht kein Versicherungsschutz.

Eine private Auslandskrankenversicherung sollte eigentlich immer vorhanden sein, wenn es in die Ferne geht. Letztlich trägt sie die Kosten für Behandlungen im Ausland, die die gesetzliche Kasse nicht aufkommt. Der Anlass für die Behandlung, beispielsweise das Coronavirus, spielt hier keine Rolle.

Kontakt

EICHIN IMPLAN Versicherungsmakler OHG
Alemannenweg 1
79576 Weil am Rhein

Tel.: +49 (0) 7621 588 122-0
Fax: +49 (0) 7621 588 122-1

E-Mail: info@eichin.de

Öffnungszeiten:
Mo. bis Do.   09:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Fr.                   09:00 – 12:00

Termin buchen

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

 

facebook2  linkedin2  xing2  

 

CHARTA AG
Mitglied seit 01.02.1996

 

Neuigkeiten