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Auflösung des Sicherungsfonds der privaten Bausparkassen – Servicegebühren bei Anbietern aller Rechtsformen

02.05.2017

Niedrigzinsen zeigen Wirkung: Bausparkassen müssen sparen

Der spezielle Sicherungsfonds der privaten Bausparkassen (BESF) wurde zum 28. Februar 2017 aufgelöst. Er war ein über den gesetzlich ohnehin vorgeschriebenen Einlagenfonds hinausgehendes freiwilliges Element, um die angelegten Gelder der Bausparkunden zusätzlich zu schützen.



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